Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhefrist von 10 Jahren nach der letzten Beerdigung kann das Grabnutzungsrecht gekündigt werden.
Bei Kündigung hat der Nutzungsberechtigte für den ordnungsgemäßen Abbau und Entsorgung der Aufbauten zu sorgen und die Grabstelle dem Erdboden gleichzumachen.
Wenn Sie Ihre Grabstelle kündigen möchten, treten Sie bitte mit der Friedhofsverwaltung in Kontakt. Wir werden Ihnen die entsprechenden Formulare zusenden.